geschrieben am 07. Juni 2010

Doppelnamen

Ein Deutscher Bürger hat das Recht auf einen Doppelnamen. Bei der Eheschließung kann die Person den eigenen Namen weiter führen oder nur den vom Ehepartner annehmen oder beide wählen und besitzt somit einen Doppelnamen. Dieser entsteht, wenn an den eigenen Familiennamen ein anderer Familienname angefügt oder vorangestellt wird, wenn man geheiratet hat. Die Namen werden durch einen Bindestrich voneinander getrennt. Das führen zweier Namen ist ein Persönlichkeitsrecht und jeder Person selbst überlassen. Nicht nur bei Hochzeiten kann dieser Doppelname entstehen, sondern auch wenn in einer Familie Verwechslungsgefahr besteht. In diesem Fall kann derjenige aufgrund des Namenänderungsgesetzes seinen Namen ändern lassen. Im Jahre 1991 gab es die Möglichkeit für das Kind des Ehepaares, einen Doppelnamen zu führen, allerdings nur, wenn beide Ehepartner ihren Geburtsnamen beibehalten. Dieses Gesetz wurde allerdings 1994 wieder aufgelöst. Im Jahre 2002 entschied dass Bundesverfassungsgericht, dass die Eltern des Kindes, die verschiedene Nachnamen haben ihrem Kind keinen Doppelnamen zuteilen dürfen. Die neue Ordnung ist, dass Eltern mit unterschiedlichen Namen dem Kind nur den Nachnamen des Vaters oder der Mutter geben dürfen. Schließlich ist es zum Gebrauch geworden, dass Kindern den Geburtsnamen des Vaters erhalten und nur die Mutter einen Doppelnamen besitz. Falls es zur Scheidung kommt und das Kind Volljährig ist, kann es immer noch den Familiennamen umwählen – was noch wahrscheinlicher ist, wenn es auch noch als Vornamen einen Doppelnamen hat!

Diese Icons verlinken auf Bookmark Dienste bei denen Nutzer neue Inhalte finden und mit anderen teilen können.
  • del.icio.us
  • Reddit
  • Y!GG
  • blinkbits
  • BlinkList
  • blogmarks
  • Google Bookmarks
  • Technorati

Verwandte Einträge

 

 

Einen Kommentar schreiben